Anrechnung von Prüfungsleistungen

 

Wir bitten Sie, folgenden Verfahrensablauf einzuhalten:

  • Beantragen Sie die Anerkennung der Prüfungsleistung über das digitale Antragssystem Paperless. Beachten Sie hierbei bitte die beizufügenden Unterlagen.
  1. Nachweise, die den Abschluss der Prüfungsleistung, die Sie anrechnen lassen wollen nachweisen. Zu externen Veranstaltungen, Praxissemestern o.ä. müssen die Berichte/ Protokolle vorgelegt werden.
  2. Die Modulbeschreibung, in der die Prüfungsleistung beschrieben wird, die Sie anrechnen lassen wollen.

Es ist nicht erforderlich, dass Sie vorher die Dozentin/ den Dozenten der an der RWTH stattfindenden Lehrveranstaltung aufzusuchen und mit ihr/ ihm über eine mögliche Anrechnung zu sprechen.

Ihr Antrag kann eine Bearbeitungszeit von bis zu 3 Monaten benötigen. Bitte reichen Sie die Anträge frühzeitig ein. Bei Fertigstellung der Bearbeitung werden Sie per Email an Ihre RWTH-Adresse darüber informiert.

Anerkennungen von im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen

Leistungen die Sie im Rahmen von ERASMUS (oder ähnlichen Programmen) im Ausland erbracht haben werden Ihnen in unseren Masterstudiengängen 1:1 als die dort erbrachten Module (inkl. Titel, CP etc.) anerkannt. Beantragen Sie diese ebenfalls über Paperless. Geben Sie bitte zusätzlich die tagesscharfe Dauer Ihres Aufenthalts an.

Information zur Umrechnung internatioaler Noten erhalten Sie auf der entsprechenden Seite des International Office.