Zusatzqualifikationen nach Wahl
Es ist möglich, jedes an der RWTH verfügbare Modul auf Anfrage beim ZPA als Zusatzqualifikation in Ihren Curriculum Support zu wählen. Die am häufigsten belegten Module sind dort bereits hinterlegt und können selbstständig von Ihnen gewählt und angemeldet werden. Die Zusatzqualifikationen sind unbenotet. Sollte eine Note vergeben werden / worden sein, so wird diese aufgeführt, geht jedoch nicht in die Berechnung der Abschlussnote mit ein.
Sollten Sie nicht aufgeführte Module belegen wollen, so wenden Sie sich bitte per Email an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in im ZPA und teilen sowohl den Modultitel und die Modulkennung (Name + ID aus RWTHonline), als auch Ihre Matrikelnummer und Ihr aktuelles Studium mit. Sie können diese Module (inkl. Vorlesung und Klausuren) danach über RWTHonline regulär anmelden und belegen.
Es können nur komplette Module (!) ausgewählt werden, Sie können danach aber bspw. nur eine von mehreren Klausuren belegen und erhalten deren CP gutgeschrieben. Bitte geben Sie unbedingt den zugehörigen Modulnamen an!
Ebenso können Sie andere, nicht im Modulpool von RWTHonline vorhandene, Veranstaltungen als Zusatzqualifikationen anerkennen lassen. Bitte reichen SIe dazu einen entsprechenden Antrag über das Paperless Antragssystem ein. Bei der Anrechnung von qualifizierten Anstellungen als studentische Hilfskräfte müssen ab dem Sommersemester 2019 entsprechende Tätigkeitsbeschreibungen des Arbeitgebers beigebracht werden, die die erworbenen Zusatzqualifikationen ausweisen – einfache Arbeitsverträge sind nicht länger ausreichend (müssen jedoch zusätzlich beiliegen). In der Regel können nur Leistungen anerkannt werden, für die eine Prüfungsleistung erbracht wurde. Zusatzqualifikationen können aus dem gesamten Modulangebot der RWTH gewählt werden. Für Studierende, die sich nach dem SoSe2017 eingeschrieben haben gilt, dass keine Leistungen aus dem Modulkatalog ihres bzw. des konsekutiven Studienganges als Zusatzqualifikationen eingesetzt werden können.
Ihr Antrag wird in der Regel innerhalb von einer bis zwei Wochen bearbeitet, Sie erhalten über das Antragssystem Bescheid über die abgeschlossene Bearbeitung. Sie müssen diesen Antrag nicht zum ZPA bringen, er wird automatisch von uns im System erfasst. Rechnen Sie hierbei, im besonderen zu Urlaubszeiten, mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 2 Monaten.
Sonderfall: Kurse des Sprachenzentrums / Schreibzentrums
Im Falle von Kursen aus dem Angebot des Sprachenzentrums oder des Schreibzentrums gilt, dass das ZPA die Eintragung übernimmt. Melden Sie sich dazu bei Ihrer Sachbearbeitung und reichen die Belege dafür ein.