Externe Forschungspraktika
Externe Forschungspraktika
Externe Forschungspraktika haben einen Umfang von 12 CP. Die Praktika umfassen einem praktischen Teil von 8 Wochen in Vollzeit. Des Weiteren muss ein umfassendes Protokoll über die praktischen Arbeiten erstellt werden und ein Abschlussbericht in Form einer Präsentation gegeben werden. Diese drei Kriterien (praktischer Arbeitsteil, Protokoll und Präsentation) sind Grundvoraussetzung für eine Anerkennung des externen Forschungspraktikums. Alle drei Kriterien können Teil der Benotungsgrundlage sein, jedoch müssen mindestens Protokoll und Präsentation in die Benotung einfließen.
Das Praktikum muss von einer prüfungsberechtigten Person im Sinne der Definition der Fachgruppe Biologie abgenommen werden. Eine Prüfungsberechtigung sieht die Fachgruppe dann als gegeben an, wenn die Person habilitiert, berufen oder mit einem eigenständigen Lehrauftrag versehen ist. Die prüfungsberechtigte Betreuung des externen Forschungspraktikums muss schriftlich das Thema, den Zeitraum und die Benotung des Praktikums bestätigen.
Externe Forschungspraktika sollen vor Beginn der Arbeiten beim Prüfungsausschuss beantragt werden. Für die Beantragung muss ein angemessener Projektplan vorgelegt werden, welcher den Zeitraum des Praktikums, die Betreuung vor Ort, die inhaltliche Ausgestaltung sowie die prüfende Person beinhaltet. Sollte an der externen Einrichtung keine prüfungsberechtigte Person zur Verfügung stehen, so kann ein internes Gutachten angefertigt werden – auch hier muss bei der Beantragung die prüfungsberechtigte Person feststehen und zugesagt haben. Die Beantragung erfolgt über das Paperless Antragssystem. Zur finalen Anerkennung des Praktikums muss im Nachgang ein Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen an den Prüfungsausschuss gestellt werden. Diesem ist die Bescheinigung der prüfungsberechtigten Person inkl. der vergebenen Note, das angefertigte Protokoll sowie die gehaltene Präsentation anzuhängen. Die Anerkennung erfolgt auf extra dafür angelegte neue Module „Externes Forschungspraktikum“.