Regeln für die Promotion

 

Promotionsbüro der Fakultät 1

Auskünfte zu allen formellen Promotionsangelegenheiten erteilt das Promotionsbüro der Fakultät 1. Dort finden Sie auch die aktuelle Promotionsordnung.

Nähere Informationen zum Promotionsbüro.

 

Regeln zum Ablauf von Promotionsprüfungen in der FG Biologie

Die Doktorarbeit muss zu Beginn der Arbeit im Dekanat der Fakultät 1 angemeldet werden.

Die Prüfungskommission enthält drei Mitglieder, von denen mindestens ein Gutachter der Dissertation ein Erstmitglied der FG Biologie ist. Die Kommission muss sich mehrheitlich aus Mitgliedern der Fakultät 1 zusammensetzen. Privatdozenten können bei der Promotions­prüfung gleichberechtigt mitwirken.

Zulassung interdisziplinärer Promotionen Biologie – Medizin:


Doktoranden, die ihre Doktorarbeit in der Medizinischen Fakultät anfertigen und als Dr. rer. nat. durch Beteiligung von Professoren aus der Biologie abschließen möchten, müssen die Zusammensetzung des Gutachter- und Prüfungsgremiums zu Beginn ihrer Arbeit, jedoch spätestens zwei Jahre vor Abgabe, klären und dem Fachgruppensprecher der Biologie bekannt geben. Diesem obliegt die Genehmigung des Gremiums.

Bezüglich der Anmeldung der Arbeit und der Zusammensetzung der Prüfungskommission gelten die gleichen Regeln wie für Biologiestudierende.